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Allgemeine Geschäftbedingungen
(AGB)

Sehr geehrte Kundinnen und  Kunden,


bitte lesen Sie die AGB mit unseren Reise- und Zahlungsbedingungen genau durch. Mit dem von Ihnen unterschriebenen Anmeldeformular, oder mit dem Absenden des digitalen Anmeldeformulars auf dieser Website, kommt der verbindliche Reisevertrag zustande.

 

1. Anmeldungen werden nur schriftlich per E-Mail oder über unser Online-Formular entgegengenommen. Diese Anmeldung ist für den Absender verbindlich. Die Anmeldung wird vom Lern-Erlebnis-Institut bestätigt. Wird eine telefonische Reservierung nicht binnen 8 Tagen beidseitig schriftlich bestätigt, gilt die Buchung beiderseits als storniert.

 

​2. Mit der Buchungsbestätigung erhält das angemeldete Kind einen Kursvertrag auf der Basis der pädagogischen Grundgedanken der LernErlebnisKurse. Erst nachdem der vom Kind und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gemeinsam unterzeichnete Kursvertrag im Lern-Erlebnis-Institut vorliegt, wird die Buchung für das Lern-Erlebnis-Institut verbindlich.


3. Jede/-r Schüler/-in erhält in der Regel in zwei Unterrichtsfächern seiner Wahl (vgl. Angebot bei den jeweiligen Kursen) die ausgeschriebene Anzahl an Unterrichtsstunden.


4. Die Zusammenstellung der Unterrichtsgruppen erfolgt sowohl nach pädagogischen als auch nach organisatorischen Gesichtspunkten.


5. Die Kurssprache ist Deutsch. Grundkenntnisse der deutschen Sprache sind zur Teilnahme an einem Kurs Bedingung.


6. Die im Angebot genannten Daten sind als An- und Abreisetag maßgebend. Mit diesen Terminen beginnt und endet die Verantwortung bzw. Aufsichtspflicht der Ferienbetreuung. Eine Selbstanreise zu Kursen im Ausland ist nur nach vorheriger Rücksprache möglich.


7. Nach Bestätigung der Anmeldung ist der gesamte Kurspreis in voller Höhe innerhalb von 14 Tagen auf das Konto des Lern-Erlebnis-Instituts zu überweisen. Die Bankdaten finden sich auf den Kursbestätigungen.
Bei Überweisungen aus dem Ausland veranlassen Sie bitte folgenden Vermerk:
“Spesenfrei für den Begünstigten. Gebühren vom Auftraggeber bezahlt.
Please instruct your bankers to debit all charges to your own account – thank you.”


8. Bei Rücktritt nach der Anmeldebestätigung wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50,– € berechnet. Bei Rücktritt von weniger als 30 Tagen bis Kursbeginn wird eine Ausfallvergütung berechnet. Diese beträgt 25 % des Kurspreises bei Abmeldung zwischen 29 und 21 Tagen vor Kursbeginn, zwischen 20 und 14 Tagen 50 %, bei Abmeldung zwischen 13 und 7 Tagen 75 %. Bei Rücktritt von weniger als 7 Tagen bis Kursbeginn und bei Nichterscheinen werden 100 % des Kurspreises fällig. Die vorzeitige Abreise während des Kurses lässt den Vergütungsanspruch des Lern-Erlebnis-Instituts für die gebuchte Kursdauer unberührt. Das Lern-Erlebnis-Institut hat sich auf die vereinbarte Vergütung jedoch dasjenige anrechnen zu lassen, was es durch anderweitige Verwendung der Leistungen erspart. Dem Reisenden wird das Recht eingeräumt zu beweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden sein könnte und oder wesentlich niedriger sei als die Pauschale.


9. Das Lern-Erlebnis-Institut kann vom zwischen dem Vertragsnehmer und dem Lern-Erlebnis-Institut zustande gekommenen Vertrag zurücktreten, wenn pro Kursangebot oder pro Kurswoche eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Teilnehmenden nicht erreicht wird, spätestens jedoch 14 Tage vor Kursbeginn. Tritt das Lern-Erlebnis-Institut in einem solchen Fall von diesem Vertrag zurück, kann der Teilnehmende eine Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen anderen Angebot aus dem Lern-Erlebnis-Institut verlangen,
sofern es in der Lage ist, dies für den Teilnehmenden ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Das Lern-Erlebnis-Institut setzt die Teilnehmenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung eines Kurses in Kenntnis und leitet den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

10. Wir empfehlen in jedem Falle den Abschluss einer Reiserücktritts- und gegebenenfalls einer Auslandskrankenversicherung.

11. Nicht vorgenommene oder verspätet geleistete Zahlungen gelten nicht automatisch als Abmeldung. Die Abmeldung bedarf immer der schriftlichen Form.

12. Bei Kursteilnehmern, die vor Kursbeginn mit Personen in Verbindung standen, die ansteckende Krankheiten (wie z. B. Windpocken, Masern, Scharlach etc.) hatten, ist je nach Inkubationszeit bei Kursantritt eine ärztliche Bestätigung darüber vorzulegen, dass sie keine gesundheitliche Gefährdung für andere Kursteilnehmer darstellen.

13. Schuldhaft verschwiegene Krankheiten oder unzumutbare Verhaltensauffälligkeiten während des Kurses können zum Ausschluss von der Kursteilnahme führen. Das Lern-Erlebnis-Institut kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist. Ein Ausschluss von der Kursteilnahme ist auch dann möglich, wenn der Teilnehmer schuldhaft Krankheiten verschwiegen hat, die eine Programmteilnahme unmöglich machen. Wir kommen unserer Informationspflicht nach, indem wir vor jedem Kurs mit jeder Schülerin und mit jedem Schüler einen Kursvertrag abschließen, mit dem Verhaltensregeln vereinbart werden. Diese Inhalte publizieren wir zusätzlich zum Start jedes Kurses mit allen Teilnehmenden. Kinder, die einer besonderen Betreuung bedürfen, können nur nach vorheriger Absprache mit dem Lern-Erlebnis-Institut aufgenommen werden.

14. Muss ein Schüler wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz, wegen groben Verstoßes gegen die Ordnungsregeln der Kurshäuser oder gegen die Richtlinien des Lern-Erlebnis-Instituts vorzeitig des Kurses verwiesen werden, so ist die Kursleitung berechtigt, den Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung von den Eltern oder Erziehungsberechtigten abholen zu lassen oder kostenpflichtig mit Begleitung nach Hause zu bringen.

15. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich dem Kursleiter (der örtlichen Reiseleitung) oder dem Lern-Erlebnis-Institut mitzuteilen. Sofern es nicht gelingt, an Ort und Stelle die Beanstandungen zu beheben, fertigen Kursleitung und Teilnehmer eine gegengezeichnete Niederschrift an, die als Grundlage für etwaige Schadensersatzansprüche dient. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende innerhalb von 2 Jahren nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Lern-Erlebnis-Institut geltend zu machen. Dies sollte im Interesse des Reisenden schriftlich erfolgen. Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651j BGB) in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise nach dem Vertrag enden soll.


16. Das Lern-Erlebnis-Institut haftet lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Zur Haftpflicht gilt das Verursacherprinzip. Das Lern-Erlebnis-Institut kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine Haftung für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränken, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

17. Soweit durch den Kursteilnehmer fremdes Eigentum beschädigt wird, haftet er hierfür in vollem Umfang ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Insbesondere haftet er für Schäden, die durch die Missachtung von Ordnungsregeln, über Nichtbeachtung von Anweisungen der Betreuer oder grob fahrlässigem Verhalten entstanden sind.

18. Vor Diebstahl oder Verlust des Reisegepäcks während der Fahrt oder am Kursort ist niemand absolut sicher. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

19. Während der LernErlebnisKurse werden zum Zweck der Dokumentation auch Bilder gemacht oder Videosequenzen aufgezeichnet. Sollten Erziehungsberechtigte oder Teilnehmende selbst nicht damit einverstanden sein, dass ein Kind auf einem dieser Fotos zu sehen ist, oder sie fühlen sich dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, muss dies dem Lern-Erlebnis-Institut schriftlich angezeigt werden. Solche Kursbilder können dann auch als Werbemittel für die LernErlebnisAngebote und für das Lern-Erlebnis-Institut publiziert werden.


20. Während der LernErlebnisKurse gibt es Phasen, z. B. bei den Ausflügen oder den freiverfügbaren Zeitfenstern, in welchen es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, die Örtlichkeiten „auf eigene Faust“ zu erkunden. Hierbei dürfen sich die Schülerinnen und Schüler ohne betreuende Begleitung bewegen. Da in diesen Zeitfenstern die Aufsichtspflicht entfällt und die Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich handeln, wird empfohlen, für eine ausreichende Familien-Privathaftpflicht-Versicherung zu sorgen.  Sollten Erziehungsberechtigte mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, bitten wir um schriftliche Benachrichtigung im Lern-Erlebnis-Institut!

21. Das Lern-Erlebnis-Institut behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung dieser Website mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht. Beide Vertragspartner sind grundsätzlich an den einmal geschlossenen Reisevertrag gebunden, es gelten die Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt eines abgeschlossenen Vertrages. Auf der Website wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereitgehalten. Mit der Weiternutzung der Webseiten nach einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis zu den Änderungen.


22. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten vollständig alle Vereinbarungen des zwischen dem Nutzer und Lern-Erlebnis-Institut bestehenden Vertrages und ersetzen alle vorangehenden Vereinbarungen oder Zusicherungen, ungeachtet, ob diese mündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgten.

23. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Besitzt der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt die Zuständigkeit des Amtsgerichts Nürnberg als vereinbart.

Stand: 18.12.2023

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